Jus primarum Bedeutung

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Jus primarum

Jus primarum Logo #42295Jus primarum (primarium) precum (lat.), das Recht der ersten Bitte, wonach der deutsche Kaiser ehedem in jedem Stift einmal eine Pfründe vergeben konnte; jetzt das Recht des Papstes, aber auch mancher weltlicher Fürsten zur ausnahmsweisen Besetzung gewisser Stellen in Stiftern und Domkapiteln.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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